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12. Januar 2024
Redaktion
Ärztliche Verordnungen

Es gibt noch keine Hilfsmittel auf E-Rezept

Der Herstellerverband eurocom warnt: Seit der verpflichtenden Umsetzung des E-Rezepts für Arzneimittel zum 1. Januar 2024 kommt es irrtümlich vermehrt auch zur Verordnung von Hilfsmitteln via E-Rezept.
Hilfsmittel,
Foto: glisic albina/Fotolia
Das E-Rezept sorgt aktuell noch für Verwirrung. Hilfsmittel können damit noch nicht verordnet werden.

Hilfsmittel können noch nicht per E-Rezept verordnet und eingelöst werden, betont die eurocom. Die Ärzte müssen dafür das Muster-16-Rezept in Papierform verwenden, stellt der Industrieverband klar. Die verfrühte Anwendung des E-Rezepts verzögere vielmehr die notwendige Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln; und für die Ärzte ziehe das Ganze unnötigen bürokratischen Mehraufwand nach sich.

Sanitätshäuser und OT-Betreibe noch nicht an TI-Struktur angeschlossen

Sanitätsfachhändler und orthopädie(schuh-)technische Betriebe können elektronische Verordnungen erst dann entgegennehmen und mit den Krankenkassen abrechnen, wenn sie an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Dieser Anschluss ist aber erst zum 1. Januar 2026 zwingend vorgesehen. Die Verpflichtung, Hilfsmittel per E-Rezept zu verordnen, besteht für Ärzte sogar voraussichtlich erst zum 1. Juli 2027.

Bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel dürfen auch Apotheken eine irrtümlich initiierte Hilfsmittelverordnung per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen. Die Folge: Das Rezept muss erneut und in korrekter Form ausgestellt werden.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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