Es gibt noch keine Hilfsmittel auf E-Rezept
![Hilfsmittel,](https://mtd.de/wp-content/uploads/2024/01/news_01-24_hilfsmittel-E-Rezept_glisic-albina_Fotolia.jpg)
Hilfsmittel können noch nicht per E-Rezept verordnet und eingelöst werden, betont die eurocom. Die Ärzte müssen dafür das Muster-16-Rezept in Papierform verwenden, stellt der Industrieverband klar. Die verfrühte Anwendung des E-Rezepts verzögere vielmehr die notwendige Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln; und für die Ärzte ziehe das Ganze unnötigen bürokratischen Mehraufwand nach sich.
Sanitätshäuser und OT-Betreibe noch nicht an TI-Struktur angeschlossen
Sanitätsfachhändler und orthopädie(schuh-)technische Betriebe können elektronische Verordnungen erst dann entgegennehmen und mit den Krankenkassen abrechnen, wenn sie an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Dieser Anschluss ist aber erst zum 1. Januar 2026 zwingend vorgesehen. Die Verpflichtung, Hilfsmittel per E-Rezept zu verordnen, besteht für Ärzte sogar voraussichtlich erst zum 1. Juli 2027.
Bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel dürfen auch Apotheken eine irrtümlich initiierte Hilfsmittelverordnung per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen. Die Folge: Das Rezept muss erneut und in korrekter Form ausgestellt werden.
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