11. November 2013
BVS sieht noch keine Entspannung durch Anerkennung einer fün
BVS sieht noch keine Entspannung durch Anerkennung einer fünfjährigen Berufspraxis
(13.5.13) Der GKV-Sitzenverband hat einen Vorstoß zur Präqualifizierung gemacht. Bekanntlich läuft bis Jahresende die Übergangsfrist hinsichtlich der Qualifikation des fachlichen Leiters ab. Danach wären viele Leistungserbringer nicht mehr vertragsberechtigt mit der GKV. Eine neue Regelung/Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes sieht nun vor, dass eine Zulassung weiterhin möglich ist, wenn eine fünfjährige Berufspraxis nachgewiesen werden kann. Aufgeschlüsselt sind Produktgruppen, die unter diese Regelung fallen (s. untenstehende Meldung).
Kaum Anlass zur Freude sieht dagegen der Bundesverband des Sanitätsfachhandels e.V. BVS in Köln. Für die klassischen Gruppe 2 Betriebe mit Schwerpunkt in der Reha Versorgung bringe die 1. Fortschreibung keine Entspannung, da hier die fünfjährige Berufspraxis eben nicht anerkannt werde. Die Inhalte dieser 1. Fortschreibung seien (zwar) ausdrücklich zu begrüßen, man müsse aber die genannten Versorgungsbereiche genau anschauen. Festzustellen sei, dass die Anerkennung der fünfjährigen Berufspraxis nicht für folgende Bereiche gilt: Pflegebetten, Rollstühle, Dekubitus, Gehwagen (teilweise), Sauerstoffkonzentratoren, Bandagen (teilweise) und Orthesen (teilweise). Zudem seien in der Auflistung auch Einschränkungen in einzelnen Produktgruppen zu erkennen. Vor überzogener Euphorie und einem (vertrauensseligen) Hoffen auf die 2. Fortschreibung im Herbst müsse deshalb gewarnt werden.
(13.5.13) Der GKV-Sitzenverband hat einen Vorstoß zur Präqualifizierung gemacht. Bekanntlich läuft bis Jahresende die Übergangsfrist hinsichtlich der Qualifikation des fachlichen Leiters ab. Danach wären viele Leistungserbringer nicht mehr vertragsberechtigt mit der GKV. Eine neue Regelung/Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes sieht nun vor, dass eine Zulassung weiterhin möglich ist, wenn eine fünfjährige Berufspraxis nachgewiesen werden kann. Aufgeschlüsselt sind Produktgruppen, die unter diese Regelung fallen (s. untenstehende Meldung).
Kaum Anlass zur Freude sieht dagegen der Bundesverband des Sanitätsfachhandels e.V. BVS in Köln. Für die klassischen Gruppe 2 Betriebe mit Schwerpunkt in der Reha Versorgung bringe die 1. Fortschreibung keine Entspannung, da hier die fünfjährige Berufspraxis eben nicht anerkannt werde. Die Inhalte dieser 1. Fortschreibung seien (zwar) ausdrücklich zu begrüßen, man müsse aber die genannten Versorgungsbereiche genau anschauen. Festzustellen sei, dass die Anerkennung der fünfjährigen Berufspraxis nicht für folgende Bereiche gilt: Pflegebetten, Rollstühle, Dekubitus, Gehwagen (teilweise), Sauerstoffkonzentratoren, Bandagen (teilweise) und Orthesen (teilweise). Zudem seien in der Auflistung auch Einschränkungen in einzelnen Produktgruppen zu erkennen. Vor überzogener Euphorie und einem (vertrauensseligen) Hoffen auf die 2. Fortschreibung im Herbst müsse deshalb gewarnt werden.