BVMed fordert u. a. Recht auf Therapieberatung
Die Stärkung der Hilfsmittelversorgung und zugleich der ambulanten Versorgungsstrukturen – das sind die zentralen Aspekte eines vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in Zusammenarbeit mit Bettina Hertkorn-Ketterer (Kanzlei Hertkorn-Ketterer) erarbeiteten Whitepapers „Hilfsmittelversorgung”.
Die Lösungsvorschläge im Überblick
- Anspruch der Versicherten auf Therapieberatung und -management, insbesondere bei koordinierungsbedürftigen und komplexen Versorgungen mit beratungsintensiven Hilfsmitteln und/oder Medizinprodukten.
- Einbindung der zur Verfügung stehenden Fachkräfte in komplexe ambulante Versorgungsfälle durch Eignungskriterien, die in diesen Fällen allein auf die fachliche Qualifikation des im Rahmen der Tätigkeit eingebundenen Leistungserbringers abstellen.
- Verbesserte Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Gesundheitsakteuren, etwa durch Selektivverträge, welche die Versorgung von Menschen durch mehrere Akteure regeln.
- Erhaltung bzw. Ergänzung der Instrumente, die die Vereinbarung einer auskömmlichen Vergütung bewirken (Vertragssystem § 127 SGB V i. d. aktuellen Fassung); eine resiliente und nachhaltige Finanzierung des ambulanten Settings über einen nationalen Pakt zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens.
- Erleichterter Zugang der Betroffenen zu nötigen Hilfsmitteln und Medizinprodukten: Klarstellung des Hilfsmittelbegriffs (keine Abhängigkeit der Hilfsmitteleigenschaft von der Frage, wer die Hilfsmittel anwendet), Abbau bürokratischer Hemmnisse im Rahmen der Aufnahme von Produkten ins Hilfsmittelverzeichnis sowie schnellere Genehmigungsverfahren für Betroffene.
- Vorfahrt für Digitalisierung: zeitnahe Anbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur, beschleunigte Einführung der elektronischen Verordnung im Hilfsmittelbereich, klare Vorgaben zur Ausgabe benötigter Berufsausweise und Komponenten zur Authentifizierung der Leistungserbringer sowie Erteilung von Zugriffsrechten der Leistungserbringer auf die elektronische Patientenakte (ePA).
- Entbürokratisierung durch Einführung eines Rahmenvertrages, der bundesweit einheitlich und verbindlich für alle Krankenkassen und Leistungserbringer den Vertragsteilen vorgeschaltet ist, welche Details der Versorgung, der Qualität und des Preises regeln.
- Keine Wiedereinführung von Ausschreibungen (s. gesondertes Argumentationspapier).
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