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12. April 2023
Redaktion
Wundversorgung im GKV-System

BVMed schickt „Brandbrief“ an Karl Lauterbach

In einem „Brandbrief“ an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mahnt der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ – speziell für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ – an.
Eine
Foto: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
Versorgung von Verbrennungswunden: Genauso vielfältig wie Art und Ort der Wunden sind auch die Produkte zur Wundversorgung. Bei Verbrennungswunden kommen beispielweise Hydrogele, antibakterielle Wundauflagen oder Wundgitter zum Einsatz, die die Wunde feucht halten und die Wundheilung unterstützen.

Handle der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung chronisch kranker Wundpatienten zur Verfügung stehen.

3 Kernforderungen zur Sicherung der Wundversorgung

Folgende Schritte fordert der BVMed:

  • Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen. Nur so lasse sich die Unsicherheit aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit vieler Produkte klären.
  • Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte. So könne der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren.
  • Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung

Der BVMed verweist darauf, dass für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Betroffen von der neuen Regelung ist laut BVMed eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Für rund 400 betroffene Produkte sei nun ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie nötig.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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