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11. Oktober 2022
Redaktion
Medizinprodukte

BVMed beklagt Unterschiede bei Mehrwertsteuersätzen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.
Foto: Zauberhut/Fotolia
Medizinprodukte sollten nur mit dem ermäßigen Mehrwertsteuersatz belegt werden, fordert der BVMed. Foto: Zauberhut/Fotolia

Der BVMed plädiert für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz auf alle Medizinprodukte. Denn aktuell gebe es sogar bei identischen Produkten – je nach Verwendung – unterschiedliche Steuersätze, was im Gesundheitswesen zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand führe.

In seinem Vorschlag spricht der GKV-Spitzenverband zwar explizit nur Hilfsmittel als Unterkategorie von Medizinprodukten an, „der Vorstoß ist aber für die Gesamtheit der Medizinprodukte gut begründbar“, so der BVMed.

Unplausible Besteuerung
Als Beispiele führt der Verband Herzschrittmacher und Elektroden an, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Satz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten; für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Satz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme.

Konform mit EU- Mehrwertsteuerrichtlinie
Der BVMed verweist auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss.

Diese eröffne die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur für Arzneimittel und absorbierende Hygieneprodukte, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

 

 

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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