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Foto: Elionas2/Pixabay

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Aline Theurer, Leiterin Europapolitik bei Handwerk International Baden-Württemberg, verweist darauf, dass es aktuell nur noch zwei mögliche Szenarien gibt: 1) Die aktuell bis Ende 2020 geltende Übergangsphase wird im Herbst um weitere zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Dann blieben alle EU-Regeln unverändert und es könnte in Ruhe ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen werden; 2) Ausstieg aus der EU mit dem Stand der Verhandlungen bis 31.12.2020. Sollte es bis dahin noch kein vollständiges Handelsabkommen geben, würden zumindest teilweise WHO-Regeln zum Tragen kommen.
Laut Michael Rössler, Teamleiter Betriebsberatung bei Handwerk International Baden-Württemberg, sehen sich nur in der EU-tätige MT-Betriebe bisher mit noch nicht klaren zollrechtlichen Anforderungen konfrontiert. Hinzu komme die Unsicherheit, ob bei der Zulassung der Produkte noch dieselben Regeln wie in der EU gelten oder ob für den britischen Markt eigene Zulassungen erforderlich seien. Im Extremfall könne das dazu führen, dass sich Medizintechnikfirmen aus dem britischen Markt zurückziehen, da sich die anfallenden Kosten der Zulassung nur bei einem großen Umsatz lohnen oder die Unsicherheit in der Übergangsphase auch aus haftungsrechtlichen Gründen für kleine Betriebe nicht mehr tragbar ist.
Mit Blick auf die Unsicherheit, wie die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach der Übergangsphase ab dem 1. Januar 2021 aussehen werden, sollten betroffene Betriebe die Auswirkungen beider Szenarien für sich untersuchen. Im Vordergrund sollte dabei stehen: 1) Ob Zusatzkosten entstehen; 2) Ob diese vom Kunden übernommen werden können (z. B. bei der Verzollung, Lieferfristen); 3) Welche rechtlichen Hürden und Kosten bei künftigen Aufträgen auftreten könnten (z. B. bei der Entsendung von Mitarbeitern); 4) Ob es im Unternehmen Erfahrung bei der Lieferung und Auftragsabwicklung für Kunden in Nicht-EU-Ländern gibt bzw. nötigenfalls Mitarbeiter geschult werden müssen, 5) Ob die Aufträge noch im Übergangszeitraum abgewickelt werden kann oder ob bei längerfristigen Verträgen Zusatzklauseln im Vertrag nötig und möglich sind.
Copyright MTD-Verlag 2020
Dieser Artikel erschien im wöchentlichen Branchen-Informationsdienst MTD-Instant (MTD-Verlag).
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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