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26. Februar 2021
Redaktion

Branche diskutiert Thema differenziert

(MTD/26.2.2021) Die Einbeziehung der Sanitätshäuser und Homecare-Versorger bei der Durchführung der Corona-Schnelltests forderten vergangene Woche mehrere Verbände.
Foto: Bao 5/Pixabay
Foto: Bao 5 / Pixabay

Sowohl der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) als auch im Nachgang der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik im Namen des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“, zu dem neben dem BIV-OT auch die Egroh, RehaVital, Reha Service Ring (RSR) und Sanitätshaus Aktuell gehören, veröffentlichten hierzu Pressemeldungen.
Tenor: Das Bundesgesundheitsministerium sollte in der neuen Verordnung zur Corona-Teststrategie auch Sanitätshäuser und Hilfsmittel-Versorger im gemeinsamen Einsatz gegen die Corona-Pandemie nutzen. Sanitätshäuser verfügten über ein flächendeckendes Versorgungsnetz, die notwendigen Distributionsstrukturen und die nötige Logistik zur Beschaffung und Organisation der Schnelltests. Zudem verfügten Sanitätshäuser im Gegensatz zu Apotheken über entsprechende Räumlichkeiten und Kabinen, die entsprechend einsetzbar wären.
Für den VVHC (Verband Versorgungsqualität Homecare) betonte Geschäftsführer Norbert Bertram, dass Homecare-Unternehmen ohne Frage fachlich und inhaltlich bestens aufgestellt sind, Corona-Schnelltests durchzuführen. Auch würde die Berücksichtigung von Homecare-Unternehmen in diesem konkreten Sachverhalt eine längst überfällige Gleichstellung mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen darstellen und zu einer erhöhten Wahrnehmung der Homecare-Branche in der Bevölkerung führen. Gleichwohl müsse sich aber jedes interessierte Unternehmen auch fragen, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohne und rechne. Es würden bis max. 9 Euro für den Test selbst und 9 Euro für die Durchführung des Tests inkl. Ausstellung eines Zeugnisses (inkl. aller weiteren administrativen Aufgaben) vergütet. Um ein breiteres Stimmungsbild einzufangen, hat der VVHC dazu eine Befragung unter seinen Mitgliedsunternehmen gestartet. In dieselbe grundsätzliche Richtung, was den Kosten-Nutzen-Effekt angeht, argumentiert Uwe Behrens, Geschäftsführer der ZMT (Zentralvereinigung medizin-technischer Fachhändler, Hersteller, Dienstleister und Berater).
Im Zuge der Erweiterung der Corona-Teststrategie hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, ab März 2021 kostenlos Schnelltests zur Verfügung stellen zu wollen. Diese sogenannten Point-of-Care-(PoC)-Antigen-Schnelltests sollen u. a. in Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), in Arztpraxen und Apotheken sowie in den von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betriebenen Testzentren durchgeführt werden können.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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