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25. Juli 2023
Redaktion
Online gestützte Einlagen-Versorgung

Barmer hält sich nach wie vor bedeckt

Vor kurzem hatte die Parl. Staatssekretärin Sabine Dittmar auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Stephan Pilsinger (CDU/CSU) für die Bunderegierung klargestellt, dass eine reine Online-Versorgung der Versicherten mit Einlagen ohne jedweden persönlichen Kontakt die nötigen im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Voraussetzungen „grundsätzlich nicht“ erfüllt. Die MTD-Redaktion hakte bei der Barmer nach, wie sie diese jüngsten Aussagen von politischer Seite bewertet.
Orthopädische
Foto: Sergey Ermokhin/Pixabay
In Sachen Online-Einklagenversorgung hält sich die Barmer nach wie vor bedeckt.

Nicht nur stellte Dittmar fest, dass eine reine Online-Versorgung die nötigen Voraussetzungen „grundsätzlich nicht“ erfüllt, es werde auch kein gesetzlicher Anpassungs- oder Änderungsbedarf in diese Richtung gesehen. Der Bundesregierung seien auch keine Bestrebungen der Selbstverwaltung bekannt, nach der bisherigen Sach- und Rechtslage ausdrücklich dem Leistungserbringer zugewiesene Tätigkeiten auf den Laien zu übertragen (wir berichteten).

Barmer: "Sachlage ist unverändert"

Die MTD-Redaktion hakte bei der Barmer nach, wie sie diese jüngsten Aussagen von politischer Seite bewertet. Schließlich hatte die Krankenkasse 2021 mit dem Unternehmen meevo (Marke craftsoles) einen Vertrag zur online-gestützten Einlagenversorgung der Versicherten der Kasse geschlossen, diesen aber nach massiver Kritik ab 18. Oktober 2021 wieder ausgesetzt. Die Barmer hielt sich in ihrer aktuellen Antwort äußerst bedeckt und ließ lediglich verlauten, dass die Sachlage unverändert sei.

Bereits im Mai 2022 hatten wir die Barmer zum gleichen Thema um eine Stellungnahme gebeten. Seinerzeit hieß es, dass der Vertrag mit meevo Healthcare zur digitalen Versorgung der Barmer-Versicherten mit maßgefertigten orthopädischen Einlagen ruhe, „bis rechtliche Fragen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) geklärt sind“. Dabei gehe es darum, ob der Vertrag in allen Punkten mit den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses konform sei.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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