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2. November 2023
Redaktion
Techniker Krankenkasse

Ablehnungsquote bei Hilfsmitteln liegt bei 2,2 Prozent

Im Jahr 2022 gingen bei der TK insgesamt 7.476.174 Anträge auf Hilfsmittelversorgung ein. Bewilligt wurden 7.308.174 Versorgungen, abgelehnt wurden 2,2 Prozent der Anträge (168.000).
Foto: Andrew Martin/Pixabay

Diese Zahlen gehen aus dem 3. Transparenzbericht/Berichtsjahr 2022 der Krankenkasse hervor. Die TK unterhält aktuell über 1.000 Verträge mit mehr als 40.000 Leistungserbringern (Sanitätshäuser, Hörgeräteakustikbetriebe, Orthopädietechnikbetriebe, Apotheken und weitere Anbieter).

Verschiedene Ablehnungsgründe bei Hilfsmitteln

Auf Nachfrage der MTD-Redaktion verwies die TK auf vier Kategorien, in die sich das Gros der Ablehnungsgründe für Hilfsmittel einteilen lasse.

  • Der Antrag bezieht sich auf Produkte, die außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen sind, da sie als Gebrauchsgegenstand gelten.
  • Der Antrag würde zu einer Überversorgung der Versicherten führen, wenn etwa ein Produkt für die Mobilität sogar hinderlich wäre. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn eine Beinprothese beantragt wird, die dem Mobilitätsgrad der Versicherten nicht entspricht.
  • Der Antrag führt zu einer Fehlversorgung der Versicherten, etwa wenn der beantragte Rollstuhl zu klein oder zu groß für die Antragstellenden ist.
  • Der Antrag führt zu einer Doppelversorgung des Versicherten; wenn etwa Produkte beantragt werden, die die Versicherten bereits besitzen. Dies gelte aber nicht für hygienische und körpernahe Produkte, wie Kompressionsstrümpfe.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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