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24. Juli 2024
Redaktion
Urteil des OLG Köln

Bund muss 86 Mio. Euro an Masken-Hersteller zahlen

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Bund 86 Mio. Euro an die Handelsfirma ILTS zahlen muss. Dieses Urteil könnte weitreichende finanzielle Folgen für das Bundesgesundheitsministerium haben.
FFP2-Masken
Foto: Dennis Rochel auf Unsplash

Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 101/23) hat am 19. Juli 2024 entschieden, dass der Bund rund 86 Millionen Euro nebst Zinsen an die Handelsfirma ILTS zahlen muss. Diese Entscheidung folgte, nachdem ILTS im Frühjahr 2020 an den offenen Ausschreibungen des Bundesgesundheitsministeriums teilgenommen und insgesamt 14.660 Mio. FFP2-Masken sowie 10 Mio. OP-Masken geliefert hatte.

Die hohen Preise von 4,50 Euro pro FFP2-Maske und 0,60 Euro pro OP-Maske führten dazu, dass zahlreiche Unternehmen an den Ausschreibungen teilnahmen. Infolgedessen erhielt der Bund deutlich mehr Masken als erwartet. Der Bund verweigerte daraufhin die Annahme eines großen Teils der Lieferungen, darunter auch der Waren von ILTS. Das OLG Köln bewertete dieses Vorgehen als nicht rechtmäßig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte Signalwirkung für weitere ähnliche Fälle haben, die noch ausstehen. Dem Bundesgesundheitsministerium könnten dadurch Milliardenausgaben drohen. Der Bund hat bereits angekündigt, die Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen zu lassen.

Dieses wegweisende Urteil könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Bund haben und zeigt die Komplexität der Beschaffungsvorgänge während der Pandemie. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in dieser Angelegenheit entscheiden wird.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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