Medizinisches Software-Produkt muss MDR-zertifiziert sein
Im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens hatte das Teledermatologie-Unternehmen OnlineDoctor 24 gegen seinen Wettbewerber Dermanostic geklagt. Letzterer musste per Urteil seine Teleplattform vom Markt nehmen und darf bis zur entsprechenden Zertifizierung das Produkt nicht mehr online anbieten.
Das Urteil ist das erste seiner Art, das darüber entscheidet, wie die Klassifizierungsregel 11 der MDR für medizinische Softwareprodukte auszulegen ist. Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für deutsche Anbieter ähnlicher Softwareprodukte sein, die bislang keine entsprechende Zertifizierung durchlaufen haben, da erwartet wird, dass zukünftige Gerichte sich an diesen Leitsätzen orientieren werden.
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