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19. Februar 2024
Redaktion
Serie: Hilfsmittelversorgung in der Praxis – II

Was ist eigentlich ein Hilfsmittel?

Was genau ist eigentlich ein Hilfsmittel? Eine Antwort auf die Frage lesen Sie in diesem Beitrag. Er gehört zu einer Reihe von Artikeln zu den Grundlagen der Hilfsmittelversorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Kanzlei Hackstein Reuter Rechtsanwälte aus Dortmund exklusiv für MTD Medizintechnischer Dialog verfasst.

Der Anspruch von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist in den § 33 SGB V i. V. m. §§ 42, 47 SGB XI gesetzlich geregelt. Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Das Gesetz nennt als Beispiele Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind Gegenstände

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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