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27. Mai 2024
Redaktion
„Viel Hülle, wenig Inhalt“

3. DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands

Der 3. Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zeigt: Die „Apps auf Rezept“ kommen langsam in der Versorgung an. Bei der Mehrzahl der DiGAs gelingt es jedoch nach wie vor nicht, einen positiven Effekt auf die Versorgung der Patienten nachzuweisen. Gleichzeitig steigen die Preise weiterhin, kritisiert der GKV-Spitzenverband.
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Foto: Ketut-Subiyanto - Pexels

Der 3. DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands zeigt: Im Berichtszeitraum vom 1. September 2020 bis 30. September 2023 wurden rund 374.000 DiGAs in Anspruch genommen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat dafür 113 Mio. Euro bezahlt. Damit haben sich im Vergleich zum Vorjahr Inanspruchnahme und Ausgaben mehr als verdoppelt. Bei der Mehrzahl der DiGA gelingt es jedoch nach wie vor nicht, einen positiven Effekt auf die Versorgung der Patienten nachzuweisen. Gleichzeitig steigen die Preise weiterhin.

Ernüchternde Bilanz

„Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt. Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern“, stellte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband, fest. Dabei könnten DiGA Bindeglied sein zwischen Patienten, Ärzteschaft, zwischen Sektoren und unterschied­lichen Fachrichtungen.

„Der Schlüssel für den Erfolg der DiGA ist ihr Nutzen. Aber der unverändert hohe Anteil von Anwendungen, die aufgrund ihres unklaren Nutzens nur zur Probe gelistet sind, sorgt für Unsicherheit und mangelnde Akzeptanz. Sowohl bei der verordnenden Ärzteschaft als auch bei Patientinnen und Patienten“, so Stoff-Ahnis weiter.

Hinzu kämen die weiter steigenden Preise. Es gehe nicht an, dass ein Unternehmen für eine bestimmte DiGA im ersten Jahr der Einführung 2.000 Euro und damit das Zehnfache des Durchschnitts der verhandelten Preise ab dem zweiten Jahr aufruft, sagt Stoff-Ahnis. „Und das, obwohl nicht einmal nachgewiesen ist, dass die Anwendung den Patientinnen und Patienten überhaupt etwas nutzt“. Das Geld der Beitragszahler solle vielmehr in eine bessere Versorgung fließen – „und keine Wirtschaftsförderung finanzieren“, so die Vorständin.

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Foto: GKV-Spitzenverband
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin im GKV-Spitzenverband.

Es mangelt an Nutzennachweisen

Auch verfestige sich die Entwicklung, dass bei der Aufnahme von DiGA in das DiGA-Verzeichnis durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) häufig der Nutzennachweis fehlt. Dadurch werden sie nicht dauerhaft, sondern nur zur Probe aufgenommen, müssen aber trotzdem von den Krankenkassen voll bezahlt werden.

Der 3. DiGA-Bericht zeige, dass der Anteil der DiGA, die bei ihrer Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog bereits einen Nutzen nachweisen konnten, insgesamt stark gesunken sei. Während im ersten und zweiten Berichtsjahr jeweils ein Viertel der neu zugelassenen DiGA einen Nutzen vorweisen konnten, war dies im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 lediglich eine einzige von 19 aufgenommenen DiGA. Im gesamten Berichtszeitraum konnte damit nur jede fünfte DiGA zu Beginn ihrer Aufnahme in das Verzeichnis einen Nutzen für die Patienten nachweisen.

Steigende Preise

Trotz des hohen Anteils von DiGA mit fehlendem Nutzen stiegen die Preise. Im ersten Jahr nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog können die herstellenden Unternehmen beliebig hohe Preise für die DiGA festlegen. Diese müssten von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden – unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht, so der GKV-Spibu.

Im ersten Berichtsjahr vom 1. September 2020 bis 30. September 2021 waren die Herstellerpreise bei Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis im Durchschnitt bei 407 Euro gestartet. Die Startpreise aller jeweils neu aufgenommenen DiGA lagen im zweiten Berichtsjahr bei durchschnittlich 557 Euro und im dritten Jahr bei 593 Euro, was einer Steigerung von knapp 46 Prozent im Vergleich zum ersten Berichtsjahr entspricht.

Demgegenüber stünden die zwischen den Herstellern und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Vergütungsbeträge. Diese gelten ab dem 13. Monat nach Zulassung. Bis einschließlich September 2023 seien 16 Vergütungsbeträge in Kraft getreten. Sie liegen im Durchschnitt bei 221 Euro pro Quartal und damit bei weniger als der Hälfte der beliebig festgesetzten Herstellerpreise im ersten Jahr.

Diese beliebige Preisfestsetzung bei den DiGA führt laut GKV-Spibu zu einer mangelnden Wirtschaftlichkeit. Insbesondere die Preishöhe von DiGA auf Probe sei unangemessen und unverhältnismäßig gegenüber der Vergütung anderer Leistungen der GKV und DiGA mit einem nachgewiesenen Nutzen.

Update notwendig

Damit DiGA die Versorgung maßgeblich verbessern, braucht es laut GKV-Spibu drei zentrale Anpassungen bei den Rahmenbedingungen:

  • Für einen klaren Patientennutzen muss eine hohe Qualität des Angebots gewährleistet sein. Es dürfen ausschließlich DiGA mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen und echten Mehrwerten aufgenommen werden. Zulassungsregeln und Rahmenbedingungen müssen mit anderen Leistungsbereichen harmonisiert werden.
  • Das Gebot der Wirtschaftlichkeit muss gewahrt werden. Mit dem ersten Tag der Aufnahme in die Versorgung müssen angemessene, am Patientennutzen orientierte Preise gelten. Mit Beitragsgeldern darf keine Wirtschaftsförderung betrieben werden.
  • DiGA müssen in die Versorgungspfade integriert werden. Dafür muss das Digitalisierungspotenzial bei der Behandlung und der Vernetzung über Leistungssektoren hinweg genutzt werden.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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