16 Betrugsfälle im Sanitätshaus/OT-Bereich
Auf Nachfrage der MTD-Redaktion teilte die KKH Beispiele von aktuellen Ermittlungsfällen aus dem Leistungsbereich von Sanitätshäusern/Orthopädietechnikern mit.
- Eine Sanitätshaus-GmbH steht im Verdacht, nicht erbrachte Hilfsmittel und gebrauchte Hilfsmittel als neu abgerechnet zu haben. Zudem wurden Hilfsmittel, die Eigentum einer Krankenkasse waren, an Versicherte anderer Krankenkassen abgegeben. Es bestehen auch Bedenken hinsichtlich des Nachweises, überhaupt mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
- Ein Sanitätshaus hat mehrere Filialen. In einer wird unqualifiziertes Personal eingesetzt, in zwei Filialen gibt es trotz Verpflichtung keinen Meister, und eine weitere Filiale hat keine Präqualifizierung; es werden dennoch Hilfsmittel abgegeben.
- Ein Sanitätshaus soll mit einer Arztpraxis dergestalt zusammenarbeiten, dass die Verordnungen unmittelbar an das Sanitätshaus gegeben und die Patienten dorthin geschickt werden.
- Ein Sanitätshaus soll nicht erbrachte Leistungen abrechnen. In einigen Fällen waren die Versicherten zum Zeitpunkt des angeblichen Lieferdatums bereits verstorben.
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