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14. November 2023
Redaktion
Stellungnahme zum Digitalgesetz

WvD sieht Nachbesserungsbedarf

Wir versorgen Deutschland (WvD) hat eine Stellungnahme zum Digitalgesetz veröffentlicht. Darin stellt WvD fest, dass „am Entwurf des Digitalgesetzes noch dringender Nachbesserungsbedarf besteht, um auch in der Hilfsmittelversorgung die Potenziale der Digitalisierung heben zu können“.
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Foto: WvD
Laut WvD besteht am Entwurf des Digitalgesetzes noch "dringender Nachbesserungsbedarf", um auch in der Hilfsmittelversorgung die Potenziale der Digitalisierung heben zu können.

So lehnt WvD laut Stellungnahme die geplante Fristverschiebung zur elektronischen Verordnung (eVO) von Hilfsmitteln und anderen Leistungen entschieden ab. Sie führe zu Wettbewerbsverzerrungen, zusätzlichem bürokratischen Aufwand und bevorzuge „einseitig andere Leistungserbringer, insbesondere Apotheken.“

Weiter soll die Verwaltung von Patientendaten gemäß den gematik-Spezifikationen erfolgen, „da diese eine sichere und effektive elektronische Verordnung und Versorgung gewährleisten“.

eBA erfordert "neuen gesetzlichen Verfahrenweg"

WvD sieht die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage zur Erteilung von elektronischen Berufsausweisen (eBA) für Fachliche Leiter/innen aus Nichtmeisterbetrieben. Da die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur eine eBA voraussetze, entstehe eine Lücke für jene Leistungserbringer, die keiner Handwerkskammer, sondern einer Industrie- und Handelskammer (IHK) zugeordnet sind.

Die Lösung sei ein „neuer, bislang noch nicht gesetzlich legitimierter Verfahrensweg“, der laut WvD ausschließlich über die Verbindung der sog. Präqualifizierungsdatenbank des GKV-Spitzenverbandes mit dem eGBR erfolgen kann.

Ebenfalls wird die Integration von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich in die elektronische Gesundheitsakte (ePA) gefordert, indem diese Lese- und Schreibzugriff erhalten.

Betont wird auch die Wichtigkeit eines zentralen Fachdienstes zur behördlich überwachten Verwaltung von Patientendaten. Die gematik spiele hierbei als unabhängige Behörde eine entscheidende Rolle in der Verwaltung der sensiblen Gesundheitsdaten.

Die komplette Stellungnahme ist auf der Homepage des WvD abrufbar.

 

 

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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