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30. Januar 2024
Redaktion
BIV-OT-Präsident Alf Reuter

„Vertragsalptraum für die Hilfsmittelversorgung"

Eine „Verschwendung von Ressourcen an Personal, Zeit und Kosten zulasten der Patienten“ sei die deutsche Vertragslandschaft für die Hilfsmittelversorgung, stellte Alf Reuter, Präsident des BIV-OT, vergangene Woche beim Jahresauftakt der Kanzlei Hartmann fest; etwas, das „wir uns als Gesellschaft angesichts steigender Versorgungskosten und des Fachkräftemangels nicht länger leisten können“.
BIV-OT-Präsident
Foto: Marcus Zumbansen
Die deutsche Vertragslandschaft für die Hilfsmittelversorgung sei eine "Verschwendung von Ressourcen an Personal, Zeit und Kosten zulasten der Patienten“, stellte Alf Reuter vom BIV-OT fest.

Die Abteilung Wirtschaft & Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) verwalte rund 380.000 Verträge, die zwischen dem BIV-OT, den 96 Gesetzlichen Krankenversicherungen und den Mitgliedsbetrieben verhandelt, unterzeichnet, erfüllt und abgerechnet sowie durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen kontrolliert werden. Was für den einzelnen Patienten in Sachen Hilfsmittelversorgung gilt, sei für diesen jedoch nicht nachvollziehbar.

Laut den 2021 veröffentlichten Daten des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) sei der Fachkräftemangel im Bereich Orthopädietechnik und Sanitätshaus sogar größer als im Pflegebereich.

Reuter zufolge mangele es den Betrieben hauptsächlich an Personal, um die wohnortnahe Versorgung der GKV-versicherten Patienten sicherzustellen: „Sie brauchen Meister, die die Verordnungen der Ärzte verstehen, sich mit den Ärzten unterhalten und die Versorgung verantworten können.“ Gleichzeitig benötige es Gesellen, die die entsprechenden Hilfsmittel anfertigen oder als Sanitätshausfachverkäufer die richtige Auswahl treffen sowie das Anmessen und Abnehmen beherrschen, „statt sich mit einem Wust an Verträgen herumzuschlagen“, so Reuter.

Eine Reform der Hilfsmittelversorgung in Deutschland sei deshalb dringend notwendig, „um diesen Irrsinn zu stoppen und endlich wieder die auf Hilfsmittel angewiesenen Millionen Menschen in den Vordergrund zu stellen“.

Jahresauftaktveranstaltung der Kanzlei Hartmann

Die Kanzlei Hartmann hatte am 25. Januar 2024 nach längerer u. a. pandemiebedingter Pause wieder zu ihrer traditionellen Jahresauftaktveranstaltung eingeladen. Themen waren die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit Fokus auf die Hilfsmittelbranche sowie der Reformstau für die Hilfsmittelversorgung in Deutschland.

Zu den weiteren Rednern des Tages gehörte Andreas Brandhorst, Diplom-Soziologe, Leiter des Referats 227 – Vertragszahnärztliche Versorgung, Heilmittelversorgung, Hilfsmittelversorgung, Rettungsdienst im Bundesministerium für Gesundheit. Unter der Überschrift „17 Jahre nach Einführung des Vertragsprinzips. Wie weiter mit der Hilfsmittelversorgung?“ sprsch er zu den Themen Entbürokratisierung, Finanzierung, Präqualifizierung und Qualitätssicherung.

Dr. Jan Helmig, Chief Digital Officer, Bereichsleiter Projekt- und Produktmanagement Bereich Digitalisierung der opta data Group, und Prof. Dr. David Matusiewicz, Herausgeber von über 30 Büchern im Gesundheitswesen und Autor einer dreistelligen Zahl an Publikationen, informierten über die Digitalisierung in der Hilfsmittelbranche sowie zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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