Sonstige Wund-Produkte bis Dezember 2024
Der BVMed weist darauf hin, dass dies auch für rund 400 Hydrogel-Produkte gilt: Diese „nicht formstabilen Zubereitungen“ wurden im Juni 2023 vom G-BA den „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ zugeordnet. Dazu gehören „halbfeste bis flüssige“ Zubereitungen, beispielsweise Hydrogele, Lösungen oder Emulsionen.
Noch keine Kriterien für Nutzennachweise
Bislang hat der G-BA keine auf die Wundverbände angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Es fehle noch die Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums bezüglich des gesetzlich eingeführten Beratungsrechts beim G-BA. Das Beratungsrecht war im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) geschaffen worden, mit dem auch die Übergangsregelung nochmals verlängert wurde.
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