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10. Mai 2023
Redaktion
IGeL-Report 2023

Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis weiter fragwürdig

Der IGeL-Monitor hat zum vierten Mal Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und zum Umgang damit in den ärztlichen Praxen befragt.
Einem
Foto: Antonio Corigliano/Pixabay
Einem Patienten wird Blut abgenommen.

Der Medizinische Dienst Bund schlussfolgert: „Das Geschäft mit diesen Verkaufsangeboten läuft auf hohem Niveau. Zu den Top-Sellern gehören IGeL, die nachweislich mehr schaden als nützen. Patientenrechte werden oft nicht beachtet.“

Gerade junge Patienten wissen wenig über Nutzen und Schaden von IGeL

Die gestiegene Nachfrage durch junge Patienten gebe Anlass zur Sorge, weil viele wenig über Nutzen und Schaden von IGeL wüssten. In einer repräsentativen Befragung wurden für den IGeL-Report 2023 knapp 6.000 Versicherte von 20 bis 69 Jahren befragt. Die Bekanntheit von IGeL ist unverändert groß: Fast 80 Prozent der Befragten gaben an, Selbstzahlerleistungen zu kennen. Über den Nutzen wurden 78 Prozent informiert, über mögliche Schäden nur 56 Prozent.

Von Ultraschall für Schwangere über Glaukom und Hautscreeningbis PSA-Test

Die Top 10 sind im Vergleich zum IGeL-Report 2020 nahezu unverändert: Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke und der Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung sowie verschiedene Glaukom-Früherkennungsuntersuchungen, zusätzlicher Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs, zusätzliche Hautkrebsscreenings, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung und Untersuchungen des Blutbilds.

Wo Versicherte Informationen zu IGeL-Leistungen erhalten

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen in der ärztlichen Praxis sowie viele weitere Informationen rund um das Thema. Das Portal bietet eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von IGeL. Versicherte erfahren auf dem Internetportal auch, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei Symptomen übernommen werden. Sie erhalten Auskunft über die Preisspanne der IGeL.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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