Folgen Sie uns
24. Juni 2020
Redaktion

Regelungen für Medizinprodukte- und Hilfsmittel-Branche

(MTD/24.6.2020) Die auf befristete Mehrwertsteuerabsenkung bedeutet einen enormen bürokratischen und finanziellen bzw. Ressourcen-Aufwand für Medizintechnikunternehmen sowie die Hilfsmittelleistungserbringer.
Foto: Zauberhut/Fotolia
Foto: Zauberhut / Fotolia

Die Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) begrüßt grundsätzlich zwar die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung aus volkswirtschaftlicher, gesamtwirtschaftlicher und Verbrauchersicht von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent. Dies gilt für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Allerdings müssten sämtliche Verträge und insbesondere die ERP-Systeme vorübergehend angepasst werden. In einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband vom 15. Juni verknüpft die IGHV diese grundsätzliche Einschätzung mit der Bitte, eine einheitliche Lösung zu finden, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Die IGHV begrüßt, dass der GKV-Spitzenverband mit den Krankenkassen gemeinsame Empfehlungen zur Umsetzung der zeitlich begrenzten Mehrwertsteuer-Änderung im Hilfsmittelbereich erstelle. Er unterbreitet dem GKV-Spitzenverband diverse Vorschläge für eine handhabbare Umsetzung der neuen Anforderungen und bittet darum, diese bei der Erstellung zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt stehen dabei zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Kurzlink zum IGHV-Schreiben: https://bit.ly/30OVD1J

Abgabedatum der Leistung ist maßgeblich

Mit Blick auf die Hilfsmittelversorgung verwies die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik und Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel e.V. darauf, dass für den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz das Abgabedatum der Leistung maßgeblich ist. Mit der AOK Bayern habe man abgestimmt, dass eine maschinelle Korrektur oder eine Korrektur der Genehmigung bei bereits genehmigten Fällen nicht notwendig ist. Wenn die Versorgung im Juni mit 19 Prozent genehmigt, aber erst im Juli mit dem dann geltenden Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent abgegeben werde, könne die Abrechnung auch problemlos mit 16 Prozent erfolgen. Die AOK Bayern hat laut Landesinnung ihre EDV entsprechend umgestellt, sodass es keine Probleme und auch keinen Mehraufwand geben sollte. Gleiches gelte auch für Versorgungen, bei denen der von sieben auf fünf Prozent reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt. Buchungen im MIP-System seien bei der Anwendung des geänderten Mehrwertsteuersatzes nicht betroffen, da hier ausschließlich Nettopreise hinterlegt sind. Bei noch im Juni abgerechneten Leistungen, bei denen im Nachgang im Juli eine Abrechnungskürzung bzw. Absetzung folgt sowie nach erfolgtem Widerspruch oder Heilung eine erneute Abrechnung erfolgen kann, müsse die Abrechnung erneut mit dem alten Mehrwertsteuersatz auf Grundlage der ersten Rechnung erfolgen. Steuerrechtlich sei das Datum der Leistungserbringung maßgeblich, das sich ja in diesen Fällen nicht geändert hat, so die Landesinnung.

Reha-Basis-Seminar II
NEU Reha-Basis-Seminar Teil II Bandagen Meniskopathie (Erkrankung des Kniegelenkknorpels), Spondylose (degenerative Erkrankung der Wirbelsäule), Tendinitis (Sehnenentzündung) – Welche Hilfsmittel setzen Sie bei entsprechenden Diagnosen ein? In unserem E-Learning-Seminar „Bandagen“ haben Sie die Möglichkeit, auf dem kostengünstigen und effektiven Weg des elektronischen Lernens Ihr Wissen rund um den Themenkomplex Bandagen/Orthesen zu erweitern. Gerade Sanitätshaus-Mitarbeiter im Verkauf und im Marketing, die im direkten Kundenkontakt stehen oder mit der Aufbereitung von Informationen für das Verkaufsgespräch betraut sind, müssen Kompetenz zeigen. In Kooperation mit dem MTD-Verlag bietet die renommierte Münchner Bildungseinrichtung Mobilissimo wieder auf der E-Learning-Plattform e-Lerncampus.de ein Online-Seminar an, in dem das notwendige Wissen für diese Sanitätshaus-Mitarbeiter rund um das Thema Bandagen kompetent vermittelt wird. Mit dem Reha-Basis-Seminar Teil II Bandagen bieten wir herstellerunabhängige Lerninhalte, die bequem von zu Hause aus mit PC-Grundkenntnissen über den Internet-Browser abrufbar sind. Zahlreiche Texte, Grafiken und Bilder zur Anatomie, Terminologie und zur Diagnose von Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie rund um den Einsatz von Bandagen/Orthesen vermitteln ein umfassendes Fachwissen über diesen interessanten Themenkomplex. Am Ende der Lerneinheit findet eine Prüfung mit Zertifikat statt, in der der Teilnehmer Fragen beantwortet. „Punkte“ vom IQZ der Bundesfachschule für Orthopädietechnik werden beantragt. Inhalte: Überblick über relevante Krankheitsbilder, die zugehörige medizinische Terminologie und die menschliche Anatomie rund um die Einsatzgebiete von Bandagen/Orthesen Ärztliche Diagnosen verstehen Anhand der Krankheitsbilder die nötigen Bandagen/Orthesen ableiten Einsatz von Bandagen/Orthesen und weiterer Hilfsmittel in der Prophylaxe und der Konservativ-Therapie Ableitung möglicher Zusatzverkäufe aus der ärztlichen Diagnose Zeitbedarf: Etwa 8 Seminarstunden Zielgruppe: Sanitätshaus-Mitarbeiter im Verkauf bzw. Marketing Seminar-Start: Ab 01.12.2015, Einstieg jederzeit möglich Kosten: 180.– Euro zzgl. MwSt. Ab 3 Teilnehmer*: 15 Prozent Rabatt Ab 7 Teilnehmer *: 20 Prozent Rabatt Ab 10 Teilnehmer*: 50 Prozent Rabatt * je angemeldeten Sanitätshaus inkl. Filialen   Hier geht's zur Anmeldung   Technischer Support bei Fragen zum Anmeldeprozedere: Tel.: 07520 958-0, info@mtd.de  
Lesen Sie weiter in
5
Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
Person
Zurück
Speichern
Nach oben