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28. November 2023
Redaktion
16. Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses

Orthopädietechniker: Weiterbildungspflicht Stoma entfällt

Die Weiterbildungsverpflichtung Stoma für alle Mitarbeitenden und fachlichen Leitungen, die über eine berufliche Qualifikation als Orthopädietechniker oder als Orthopädietechnikmeister verfügen, entfällt mit der 16. Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) begrüßt diese Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes.
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Foto: Branimir/Adobe Photo Stock
Die Weiterbildungsverpflichtung Stoma für Orthopädietechniker entfällt.

„Wir haben lange dafür gekämpft, dass unsere Gesellen und Meister, die in ihrer hochqualifizierten Ausbildung umfassendes Wissen zur Stomaversorgung erwerben, von dieser unnötigen Bürokratielast befreit werden“, erklärt Lars Grun, Mitglied des Vorstandes und Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses des BIV-OT.

Deshalb entfällt die Weiterbildungspflicht Stoma

Den hohen Standard der Ausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker erkennt auch der GKV-Spitzenverbandes in seiner Begründung zu dieser Entscheidung an. Wörtlich heißt es: „Die Versorgung von Versicherten mit Stoma-Hilfsmitteln umfasst einen nicht unerheblichen Anteil der Orthopädieausbildungsverordnung sowie der Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeisterverordnung. Die Anzahl der Unterrichtsstunden im Bereich Stomaversorgung in den beiden zuvor genannten Ausbildungen überschreitet deutlich die der Weiterbildung Stoma. Darüber hinaus bieten die einzelnen Handwerkskammern nahezu regelhaft einen einwöchigen überbetrieblichen Lehrgang für die Auszubildenden in der Orthopädietechnik an, der auch die Stoma- und Inkontinenzversorgung umfasst.“

Für alle orthopädietechnischen Betriebe und Sanitätshäuser gilt aber weiterhin, dass für das Personal, das Stoma-Patienten versorgt und keinen Gesellen- oder Meisterbrief in der Orthopädie-Technik besitzt, eine Weiterbildung Stoma verpflichtend ist.

Mehr zum BIV-OT

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 45.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Mio. Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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