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1. Juni 2023
Redaktion
BVMed Medizinprodukte Kodex

Orientierungswert für die Bewirtung auf 75 Euro erhöht

Aufgrund steigender Kosten für Lebensmittel, Energie und Löhne sei ein Orientierungswert von in der Regel 75 Euro für die Bewirtung von Fachkreisangehörigen „unter gewöhnlichen Umständen bei durchschnittlichen Verhältnissen“ in Deutschland als sozialadäquat, heißt es.
Übersicht
Foto: BVMed
Die vier Grundprinzipien des Kodex Medizinprodukte im Überblick.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen „Kodex Medizinprodukte“ aktualisiert. Er sieht nun u. a. die Möglichkeit vor, dass das BVMed-Healthcare Compliance Committee (HCCC) einen Orientierungswert für die Bewirtung von Fachkreisangehörigen veröffentlicht. Dieser wurde zum 1. Mai 2023 auf 75 Euro festgelegt.

Der bislang für die Bewirtung als angemessenen angesehene Betrag von 60 Euro stamme aus dem Jahr 2011 und sei unter Berücksichtigung der gestiegenen Verbrauchspreise und der besonderen Entwicklung im Gastgewerbe ab dem 1. Mai 2023 auf in der Regel 75 Euro erhöht. Wichtig sei zudem, dass Anlass und Umfang der Bewirtung immer dokumentiert werden. In Zweifelsfällen sollten die Dienstherren bzw. Arbeitgeber einbezogen werden.

Diese Fachkreise dürfen Medtech-Hersteller bewirten

Zu den Fachkreisangehörigen, die von Medizinprodukteherstellern und deren Mitarbeitenden nur zu bestimmten Anlässen bewirtet werden können, gehören Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte, Apotheker sowie weitere Angehörige der Heilberufe. Anlässe für Bewirtungen können Arbeitsessen beispielsweise anlässlich eines Vortrages, Projektes oder Forschungsvorhabens sowie unternehmensinterne Fortbildungsveranstaltungen oder unternehmensorganisierte medizinische Schulungen sein, wenn die Bewirtung einen untergeordneten Zweck hat.

Bewirtungen zur Geschäftsanbahnung oder anlässlich eines Geschäftsabschlusses sind dagegen unzulässig. Der Bewirtungsumfang sollte angemessen sein und „den Gepflogenheiten der Höflichkeit entsprechen“.

Grundprinzipien der Healthcare Compliance

Wie immer gelte es auch im Rahmen von Bewirtungen, die vier Grundprinzipien des Kodex Medizinprodukte einzuhalten. „Mit ihnen sind die Unternehmen und medizinischen Einrichtungen auf der sicheren Seite“, so der BVMed-Compliance-Experte Björn Kleiner. Die vier Prinzipien lauten:

  • Transparenzprinzip: Eine Information des Vorgesetzten wird empfohlen, ggf. auch die Einholung der Genehmigung durch den Dienstherren, insbesondere bei Fortbildungsveranstaltungen.
  • Dokumentationsprinzip: Die Bewirtung sollte dokumentiert werden. Anlass, bewirtete Personen mit Arbeitgeberzuordnung, Ort und Wert sind festzuhalten.
  • Äquivalenzprinzip: Die Bewirtung muss angemessen sein. Dies drückt sich sowohl durch Ort, Zeit und Wert der Bewirtung aus.
  • Trennungsprinzip: Der Grund der Bewirtung darf nicht rechtswidrig mit Umsatzgeschäften in Zusammenhang stehen.

Auf den Seiten des BVMed können sowohl der Kodex als auch ein Merkblatt heruntergeladen werden.

 

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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