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23. Juli 2021
Redaktion
Mehrkostenbericht/Hilfsmittel

Hörhilfen schlagen extrem zu Buche

Annähernd 80 Prozent der GKV-Versicherten erhalten eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Rund 20 Prozent zahlen durchschnittlich 132 Euro dazu.
Hörgeräte
Foto: Petra Blume/Pixabay

Zu diesem Ergebnis kommt der diesjährige Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes über die von GKV-Versicherten gezahlten Mehrkosten bei Hilfsmitteln. Der entscheidende Ausreißer erneut: die Hörhilfen.

Ausgehend von 28 Mio. Versorgungsfällen, zu denen Daten übermittelt wurden, waren bei rund 5,7 Mio. Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten zu verzeichnen. Der sich daraus ergebende durchschnittliche Anteil von 20,17 Prozent an Versorgungsfällen mit Mehrkosten entspricht in etwa dem Wert des Berichtsjahres 2019 in Höhe von 20,04 Prozent. Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten im aktuellen Betrachtungszeitraum betrug rund 746 (692) Mio. Euro, die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten je Versorgungsfall mit Mehrkosten ca. 132 (2019: 118) Euro, ein Plus von 11,9 Prozent.

499 Mio. Euro, also ca. zwei Drittel aller Mehrkosten, wurden bei den Versorgungsfällen mit Hörhilfen registriert. In anderen Produktbereichen sind die Durchschnittswerte vielfach sogar gesunken. Eine Berechnung der durchschnittlichen Mehrkostenhöhe ohne Berücksichtigung der Mehrkosten für Versorgungsfälle mit Hörhilfen (durchschnittliche Mehrkosten: 1.234 Euro) ergibt für die übrigen Produktgruppen eine durchschnittliche Höhe der Mehrkosten von 47 (2019: 45) Euro.

 

Mehrkosten im Hilfsmittelbereich

Im Ergebnis zeigt sich für den Berichtszeitraum 2020, dass bei 15 von insgesamt 38 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses der Anteil an Mehrkostenvereinbarungen unter ein Prozent lag. Bei weiteren 13 Produktgruppen haben zwischen einem und zehn Prozent der Versicherten Mehrkosten geleistet und bei fünf weiteren Produktgruppen mehr als 10 bis 30 Prozent der Versicherten. Bei fünf Produktgruppen wurden mehr als 30 Prozent der Versorgungsfälle mit Mehrkosten dokumentiert.

Laut Bericht des GKV-Spitzenverbandes hat sich der Anteil der Versorgungen mit Mehrkostenzahlungen in den einzelnen Produktgruppen und die damit einhergehende Rangfolge im Wesentlichen nicht verändert. Nach wie vor führen die Produktgruppen 08 „Einlagen“ und 13 „Hörhilfen“ die Rangliste an. Signifikant gestiegen ist der Anteil der Versorgungen mit Mehrkosten der Produktgruppe 37 „Brustprothesen“. Diese Entwicklung dürfte aber laut Mehrkostenbericht auf die Umstrukturierung des Hilfsmittelverzeichnisses und die entsprechende Anpassung der Verträge zurückzuführen sein. Dafür spreche auch der Rückgang der Mehrkostenfälle in der Produktgruppe 24 „(Bein-)Prothesen“.

Einige Produktgruppen detaillierter:

  • Einlagen (PG 08): Anteil der Versorgungsfälle mit Mehrkosten 52,84 % / Durchschnittliche Mehrkosten je Versorgungsfall mit Mehrkosten 32,40 Euro / Mehrkosten insg. 74,733 Mio. Euro;
  • Brustprothesen (PG 37): 50,71 % / 42,00 Euro / 2,219 Mio. Euro;
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (PG 17): 31,84 % / 28,21 Euro / 25,125 Mio. Euro;
  • Beinprothesen (PG 24): 27,13 % / 126,98 Euro / 5,106 Mio. Euro; Bandagen (PG 05): 22,73 % / 19,08 Euro / 8,317 Mio. Euro; Inkontinenzhilfen (PG 15): 21,10 % / 105,63 Euro / 54,96 Mio. Euro;
  • Orthesen/Schienen (PG 23): 10,38 % / 19,39 Euro / 6,391 Mio. Euro;
  • Haarersatz (PG34): 25,63 % / 215,16 Euro / 1,909 Mio. Euro.

© MTD-Verlag 2021
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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