Längere Frist für antimikrobielle Wundversorgungsprodukte
Andreas Kuhn, Geschäftsführer von ConvaTec (Germany) GmbH, betont, dass dies Verlässlichkeit und Sicherheit für Patient:innen bedeutet.
Die Übergangsregelung für “sonstige Produkte zur Wundbehandlung” wurde um 12 Monate verlängert. Die Aquacel® Ag+ Extra Wundauflagen von ConvaTec sind dadurch bis mindestens Dezember 2024 erstattungsfähig.
Für antimikrobielle Wundversorgungsprodukte sind ab dem Ende der Übergangsfrist gesonderte Nutzennachweise erforderlich. Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) hatte bisher keine Evidenzkriterien für die Nutzennachweise moderner Wundversorgungsprodukte definiert.
Der Gesetzgeber hat Herstellern moderner Wundversorgungsprodukte nun ein Beratungsrecht beim G-BA einräumt. Andreas Kuhn begrüßt die Beschlüsse des G-BA, damit zügige Verfahren und Ergebnisse ermöglicht werden.
ConvaTec ist entschlossen, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, um die Erstattungsfähigkeit seiner Produkte auch nach der verlängerten Übergangsfrist zu gewährleisten.
Mit der Verlängerung der Erstattung und dem Beratungsrecht unterstützt der Gesetzgeber ConvaTec in seinem Ziel, dass Patient:innen auch in Zukunft auf erstklassige Wundversorgungsprodukte von ConvaTec vertrauen können.