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3. Mai 2023
Redaktion
Orthopädischen Einlagen (PG 08)

Gutachten erteilt Online-Einlagen-Versorgung klare Absage

„Die Versorgung mit Einlagen über Onlineanbieter wird bereits grundlegenden Anforderungen der Hilfsmittelversorgung aus rechtlicher und medizinischer Sicht nicht gerecht“, stellt Prof. Dr. Alexander P. F. Ehlers, Fachanwalt für Medizinrecht und Facharzt für Allgemeinmedizin sowie Partner der Rechtsanwaltsgesellschaft MBB Ehlers, Ehlers & Partner in seinem „Gutachten zur rechtlichen Bewertung des Outsourcings von Orthopädietechnikleistungen“ vom Februar 2023 fest.
Orthopädische
Foto: Sergey Ermokhin/Pixabay
Ein Gutachten erteilt der Online-Versorgung mit orthopädischen Einlagen eine klare juristische Absage.

Ein rein digitaler Vertrieb orthopädischer Einlagen über Online-Plattformen sei zum jetzigen Zeitpunkt und nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich. Weder erlaubten dies die gesetzlichen Rahmenbedingungen, noch böten die digitalen Möglichkeiten die medizinisch notwendigen Gefahrverhütungskapazitäten.

Verstoß gegen zahlreiche Vorschriften

Im Gegenteil: „Das Outsourcing von Orthopädietechnikleistungen in beschriebener Art verstößt gegen nationale und europarechtliche Vorschriften. Denn es kann nicht gewährleistet werden, dass allgemeine Patienteninteressen und medizinisch notwendige Versorgungsschritte, wie Untersuchung, die erforderliche Überwachung und Nachversorgung, die individuelle fachgerechte Herstellung und Anpassung von orthopädischen Einlagen, allein durch Fernkontakt fachgemäß erfolgen“, erklärt der Fachanwalt und Facharzt.

Damit erteilt das Gutachten allen aktuellen Bestrebungen eine Absage, „das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufzuweichen und die Qualitätsstandards zu Lasten der Patienten in Deutschland zu senken“, erklärte Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT): „Die Gesundheit ist kein Spielplatz, auf dem man mit Warnungen von Fachgesellschaften und gesetzlichen Vorschriften nach Gutdünken verfahren kann. Der Gesetzgeber sollte das klarstellen.“

Das Gutachten wurde auf Initiative der Landesinnung Bayern für Orthopädie-Technik erstellt. Neben zwölf Innungen des Spitzenverbandes für Orthopädie-Schuhtechnik e. V. (SpiOST) wurde es von sechs Landesinnungen für Orthopädie-Technik sowie den fünf Innungen für Orthopädie-Technik in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Es kann über den BIV-OT per E-Mail angefordert werden.

Hintergrund zu Barmer und meevo (Marke craftsoles)

Hintergrund des Rechtsgutachtens bildet der 2021 zwischen der Barmer und dem Unternehmen meevo (Marke craftsoles) geschlossene Vertrag zur online-gestützten Einlagenversorgung der Versicherten der Kasse. Dies hatte in der Hilfsmittelbranche starke Kritik und massiven Widerstand hervorgerufen. Dies ging schließlich soweit, dass die Barmer mit Wirkung ab 18. Oktober 2021 das Versorgungskonzept aussetzte – „aufgrund massiver Beanstandung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und zahlreicher vorliegender außergerichtlicher Abmahnungen“ (wir berichteten).

 

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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