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22. Dezember 2022
Redaktion
BAS-Sonderbericht

f.m.p. setzt auf Vertragsfreiheit und Qualitätswettbewerb

„Analyse gut, Schlussfolgerung mangelhaft“ – so kommentiert die Fachvereinigung Medizin Produkte e.V. (f.m.p.) den vom BAS vorgelegten „Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der GKV“.

Und es sei wichtig, dass das BAS im Rahmen der Prüfung des Ist-Zustandes diverse „Defizite bei der Anzahl der geschlossenen Verträge und dem Verhalten von Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen“ festgestellt habe. Stichworte: mangelnde Transparenz über geltende vertragliche Regelungen für Versicherte, keine ausreichende Prüfung der Qualität der Leistungserbringung durch die Krankenkassen. Und deshalb sei es auch wichtig, dass „die Krankenkassen u. a. durch kontinuierliche Aufsichtsarbeit und Sanktionen dazu angehalten werden, die bestehenden Mängel zu beseitigen und ihre Aufgaben zu erfüllen“.

 

Schlussfolgerungen des BAS falsch

Als „sachlich nicht nachvollziehbar“ wertet die f.m.p. hingegen die Schlussfolgerung des BAS, dass die ermittelten Defizite deutlich machten, dass sich das „wettbewerbsorientierte Vertragsmodell nicht bewährt hat“. Die f.m.p bezeichnet diese Aussage als „schlicht falsch“. Das Gegenteil sei der Fall: „Es ist irritierend, dass vom BAS ein im Kern gutes System in Frage gestellt und im gleichen Atemzug als Lösung die Rückkehr zu bereits in der Vergangenheit gescheiterten Modellen präsentiert wird.“

Vorfahrt für Qualitäts-Wettbewerb der Krankenkassen

Vielmehr sei es nach wie vor „der richtige Weg, dass die Krankenkassen den Wettbewerb um die Versicherten über Leistung und Qualität führen sollen, weil nur hieraus eine Verbesserung der Patientenversorgung resultieren kann“, argumentiert die f.m.p. Durch Verwaltungsakte und Vereinheitlichung von Verträgen werde dies aber sicher nicht erzielt. Und auch die Wiedereinführung der sogenannten „Kassenzulassung“ und inhaltsgleicher Verträge verbessere nicht das Qualitätsniveau auf Leistungserbringerseite. Vielmehr mache der Versorgungsalltag deutlich, dass sich das wettbewerbsorientierte Vertragsmodell in vielen Fällen bewährt habe und weiterhin großes Potenzial in sich trage.

Keine Rolle rückwärts bei Gestaltung der Hilfsmittelversorgung

Daher steht für die f.m.p. außer Frage: „Die bestehenden Regelungen sind ausreichend, sie müssen nur konsequent umgesetzt werden. Eine Abkehr vom Wettbewerb würde bedeuten, Vielfalt, Innovationen und Weiterentwicklung in der Versorgung auszubremsen.“ Die Analyse des BAS müsse Grundlage und Startschuss für Weiterentwicklung und Verbesserungen sein, nicht aber Ausgangspunkt für eine „Rolle rückwärts in alte Strukturen“.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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