eurocom fordert mehr Augenmaß
„Exemplarisch dafür stehen die überzogenen Anforderungen zur Direktkennzeichnung und die deutlich gestiegene Zahl notwendiger klinischer Prüfungen – auch für Hilfsmittel der niedrigsten Risikoklasse I – im Rahmen der Konformitätsprüfung“, moniert eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier.
Allein schon diese Hürden führten zu erhöhten Herstellkosten und Verbraucherpreisen, zu Wettbewerbsverzerrung und Innovationsverzögerung und müssten im Rahmen des bestehenden Dialogs auf nationaler und europäischer Ebene beseitigt werden, etwa durch Leitlinien der Medical Device Coordination Group (MDCG).
eurocom-Positionspapier
Folgerichtig fordert die eurocom in einem Positionspapier: 1) Ausnahmeregelungen bei den Anforderungen zur Direktkennzeichnung im System der eindeutigen Produktidentifikation (Unique Device Identifier – UDI) bei Hilfsmitteln zur Versorgung eines einzigen Patienten (single patient, multiple use) und 2) Erleichterungen bei der Sammlung klinischer Daten bei etablierten Hilfsmitteln der Klasse I.
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