Einführung läuft schleppend
Die aktuellen Nutzungszahlen der ePA sind aus Sicht der Bundesregierung nicht zufriedenstellend. U. a. sei dies auf den hohen Aufwand bei der Beantragung einer ePA zurückzuführen. Insoweit bestehe dringender Handlungsbedarf.
Hoffnungsträger Opt-out
Aus diesem Grund sehe der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Umgestaltung der ePA in eine Opt-out-Anwendung vor. Aufbauend darauf sei in dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) vorgesehen, dass Versicherten künftig automatisch von ihrer Krankenkasse eine ePA zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, sie widersprechen.
Identitätsprüfung
Eine Identitätsprüfung ist die Voraussetzung für den Zugriff der Versicherten auf ihre ePA. Zurzeit nutzen ca. 1 Prozent der Versicherten in der GKV eine ePA und 2 Prozent haben eine elektronische Gesundheitskarte mit PIN erhalten und somit eine Identitätsprüfung durchlaufen. Angaben zu den Kosten liegen der Bundesregierung nicht vor.
Heilberufsausweise (HBA)
Die Identitätsüberprüfung eines HBA-Antragstellers ist immer fester Bestandteil des Herausgabeprozesses. Damit ging allen bislang herausgegebenen elektronischen Heilberufsausweisen eine Identitätsüberprüfung voraus.
Nach Angaben der gematik wurden mit Stichtag 6. Juli 2023 sektorübergreifend insgesamt 413.377 HBA ausgegeben. Nach Jahren aufgeschlüsselt ergibt sich nach Angaben der gematik folgendes Bild:
- Gesamt bis 31. Dezember 2021: 293.182,
- Zuwachs bis 31. Dezember 2022: 99.304,
- Zuwachs bis 6. Juli 2023: 20.891