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30. Juni 2023
Redaktion
Klappt das E-Rezept ab Juli?

gematik sagt ja, KBV sagt nein

Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte Ende Juni gegen die Stimmen von KBV, Bundesärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Deutscher Krankenhausgesellschaft den Beschluss gefasst, dass die verbindliche Einführung des elektronischen Rezeptes ab dem 1. Januar 2024 erfolgen und ab Juli mit dem bundesweiten Rollout begonnen werden soll.
Männchen
Foto: Peggy&Marco Lachmann-Anke/Pixabay
Uneinigkeit herrscht zwischen gematik und KBV zum anstehenden Rollout des E-Rezepts.

Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte vergangene Woche gegen die Stimmen von KBV, Bundesärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Deutscher Krankenhausgesellschaft den Beschluss gefasst, dass die verbindliche Einführung des elektronischen Rezeptes ab dem 1. Januar 2024 erfolgen und ab Juli mit dem bundesweiten Rollout begonnen werden soll. Die Apotheker haben sich enthalten.

Patienten benötigen dann nur noch ihre Versichertenkarte, um elektronische Rezepte von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt direkt in der Apotheke einzulösen. Das geht auch bei verordneten Arzneimitteln im Rahmen einer Videosprechstunde oder bei telefonisch bestellter Folgerezepte.

Bis Ende Juli soll nach Angaben der gematik ein Großteil der Apotheken in Deutschland bereit sein, Rezepte so entgegenzunehmen. Voraussetzungen dafür sei ein Update der Apothekensoftware und ein Kartenterminal zum Einlesen der eGK am Handverkaufstisch.

KBV übt Kritik am Rollout des E-Rezepts

Genau das sei der Haken, sagt die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Mit dem bundesweiten Rollout werde das Einlösen der Verordnung per Versichertenkarte vielfach eben doch noch nicht möglich sein, gerade weil die Apotheken noch ihre Softwaresysteme anpassen müssen und Kartenterminals benötigen. Das erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview.

Alle Beteiligten bräuchten deshalb noch etwas Geduld, „weil eben die gesamte Prozesskette funktionieren muss“, sagte Steiner. Wichtig sei jetzt, dass die Apotheken die notwendige Technik hätten, denn „wenn die Patienten das eRezept über die eGK nicht einlösen können, gehen sie natürlich zurück in die Praxis und müssen ein eRezept dann in Papierform ausgestellt bekommen“.

KBV wollte an stufenweisem Rollout festhalten

Der KBV hatte sich für einen stufenweisen Rollout ausgesprochen. „Einfach deshalb, um das eRezept ausreichend testen zu können und dann zu sehen, wenn es über die gesamte Prozesskette läuft, dann eben zu sagen, man geht in die nächste Modellregion“, begründete Steiner das Nein der KBV.

Ein Gesetzentwurf, mit dem Praxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zum Einsatz des eRezepts verpflichtet werden sollen, liegt seit Ende Juni vor. Darin sind entgegen der Zusage des Bundesgesundheitsministers, keine Zwangsmaßnahmen mehr ergreifen zu wollen, auch Sanktionen vorgesehen. Niedergelassenen droht demnach ein Honorarabzug von einem Prozent, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie eRezepte ausstellen können.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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