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Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft fordert angemessene Vertragspreise im Rahmen der Versorgung von Inkontinenzpatienten mit Hilfsmitteln. Foto: Andrew Martin/Pixabay

Während die Qualität der Produkte sowie die Anforderungen an das Serviceangebot der Leistungserbringer wie Apotheken und Sanitätshäuser steigen würden, lägen die unterschiedlichen Erstattungspauschalen seitens der gesetzlichen Krankenkassen auf eher niedrigem Niveau und würden sogar vielerorts noch weiter sinken.
AOK Nordwest steht stellvertretend am Pranger
Beispielhaft verweist die Deutsche Kontinenz Gesellschaft auf die AOK Nordwest. Diese Kasse habe ihre Vergütung für aufsaugende Inkontinenzhilfen ab Februar 2022 um 30 Prozent gemindert: von rund 17 Euro pro Monat auf knapp 12 Euro (www.aok.de/gp/homecare/vertraege/pg15-aufsaugenden-inkontinenzhilfen). „Dieser Preisverfall in einem ungeregelten Pauschal-System macht es den Leistungserbringern wirtschaftlich zunehmend unmöglich, Betroffene umfänglich zu versorgen. Denn für eine Ausstattung mit individuell passenden Hilfsmitteln ist außerdem auch eine vorherige intensive Beratung unverzichtbar“, heißt es in der Stellungnahme.
Forderungen an Kassen und Politik
Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft ruft die Entscheidungsträger bei Krankenkassen und in der Politik auf, die individuelle Grundversorgung mit insbesondere aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln zu überarbeiten. Ziel sollte eine angemessene Qualitätsversorgung ohne Mehrkosten für Patientinnen und Patienten sein – optimal abgestimmt auf die jeweiligen Anforderungen und die Lebenssituation.
Damit konkret verbundene Forderungen der Deutsche Kontinenz Gesellschaft: 1) Bundesweite Vereinheitlichung der Pauschalen auf höherem Niveau; 2) Ausgewiesene Honorierung des Beratungsprozesses; 3) Einführung eines strukturierten Beratungs-prozesses auf Basis der Leitlinie Hilfsmittelberatung der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU).
 
© MTD-Verlag 2022
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