Betreiber müssen medizintechnische Geräte prüfen lassen
Grundlage ist die Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV). Sie unterscheidet zwischen der sicherheitstechnischen Kontrolle (STK), z. B. von Defibrillatoren, Infusions- oder Beatmungsgeräten, und der messtechnischen Kontrolle (MTK), z. B. von Blutdruckmessgeräten, Thermometern oder Audiometern.
Zudem gibt es weitere Prüfvorgaben von Berufsgenossenschaften und Versicherungen.
Medizinprodukte-Sicherheitsheck
Nach MPBetreibV muss eine sicherheitstechnische Kontrolle spätestens alle zwei Jahre erfolgen und darf nur durch ausreichend geschultes Personal mit der nötigen Prüferfahrung durchgeführt werden.
„Da auch messtechnische Kontrollen und DGUV-Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden müssen, bietet sich die Zusammenfassung aller vorgeschriebenen Prüfungen an einem Termin an. Dadurch können Betreiber ihren Aufwand und Ausfallzeiten der Geräte reduzieren,“ erklärt Arnold Staedel, Leiter des Geschäftsfeldes Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.