Folgen Sie uns
Foto: blende11.photo/Fotolia

Foto: blende11.photo/Fotolia

Bekanntlich haben mehrere Verbände von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich gemeinsam einheitliche Preisaufschläge im Segment Rehatechnik und Pflege gegenüber gesetzlichen Krankenkassen gefordert und teilweise durchgesetzt. Die Verbände haben sich als „ARGE“ organisiert und repräsentieren insbesondere Sanitätshäuser und orthopädische Werkstätten. Das Bundeskartellamt hat bereits die ARGE-Mitglieder und rund 30 der größten gesetzlichen Krankenversicherungen zu den Preisforderungen befragt. Im nächsten Schritt werde es von den ARGE-Mitgliedern weitere Auskünfte anfordern.
Forderung nach Preisaufschlägen als Anlass
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Nach allem was wir derzeit wissen, könnte es sich bei der gemeinsamen Verhandlung von Preisaufschlägen im Rahmen der ARGE um kartellrechtlich verbotenes Verhalten handeln. Für Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen im Gesundheitswesen gelten zwar gewisse sozialrechtliche Sondervorschriften, die Ausnahmen vom Kartellverbot begründen können. Vieles deutet aber daraufhin, dass diese Ausnahmen hier nicht greifen. Die ARGE repräsentiert nach bisherigem Kenntnisstand den Großteil aller Leistungserbringer für Hilfsmittel im Bereich Reha und Pflege, auf die die Patientinnen und Patienten in Deutschland angewiesen sind. Neben dem Kartellverbot prüfen wir mit unserem Verfahren deshalb auch, ob ein verbotener Missbrauch von Marktmacht vorliegt.“
Unabhängig von der Frage, ob Preisanpassungen wegen gestiegener Lieferkosten im konkreten Einzelfall sachlich gerechtfertigt seien, „könnte das koordinierte Vorgehen der Anbieterseite sowie die gemeinsame pauschale Forderung einheitlicher Preiserhöhungen für unterschiedliche Hilfsmittel und Verträge ein kartellrechtlich verbotenes Verhalten darstellen“, so die Behörde. Dies wird nun im Kartellverwaltungsverfahren geprüft.
Nichts gegen Kollektiv-Verhandlungen von Verträgen
Das Kartellamt räumt jedoch auch ein, dass Kollektiv-Verhandlungen von Hilfsmittelanbietern durch ihre Verbände im Verhältnis zu den Krankenkassen erforderlich sein können, um eine bundesweite Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Eine zusätzliche übergreifende Absprache aller dieser Verbände – wie in diesem Fall durch die Schaffung der ARGE – könne jedoch „zu einem faktischen Angebotsmonopol führen, das den Wettbewerb schädigt und letztlich die Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags durch die Krankenkassen gefährdet“.
Dem Bundeskartellamt liegen zudem Hinweise vor, dass auch in Bezug auf weitere Hilfsmittelgruppen eine vergleichbare Konzentration auf Seiten der Leistungserbringer angestrebt wird. Das Amt werde auch dies im Blick behalten.
Die in der ARGE zusammengeschlossenen Verbände von Leistungserbringern haben, so die Behörde, mit Rundschreiben vom 7. September 2021 gegenüber mehreren Krankenkassen auf gestiegene Fracht-, Liefer- und Rohstoffkosten infolge der Corona-Pandemie hingewiesen. Zum Ausgleich forderten sie für die bestehenden Hilfsmittelverträge einheitlich bestimmte Preisaufschläge. Gleichzeitig wurden gegenüber den Krankenkassen Vertragskündigungen in Aussicht gestellt und teilweise auch ausgesprochen. Mehrere Krankenkassen haben daraufhin Preiserhöhungen zugestimmt, um die Versorgung ihrer Versicherten wie bisher gewährleisten zu können.
 
Artikel als Pdf herunterladen
Herunterladen
Ihnen hat dieser Artikel gefallen? Dann lernen Sie die Fachzeitschrift „MTDialog“ noch besser kennen. Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft oder Ihr Test-Abonnement (3 Ausgaben) für 30 Euro hier.  

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
Person
Zurück
Speichern
Nach oben