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13. Februar 2020
Redaktion

Anforderung an Stoma-Versorger

(MTD 13.2.2020) Der GKV-Spitzenverband hat die Anforderungen an Beschäftigte im Versorgungsbereich „Stomahilfen“ konkretisiert.
Foto: BVMed
Foto: BVMed

Diese Weiterbildung ist verpflichtend für die fachliche Leitung des Versorgungsbereichs 29A „Stomahilfen“ und alle Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen. Erstmalig muss diese Weiterbildung von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2021 und von den Mitarbeitern bis 31.12.2022 absolviert werden.Ausgenommen von der Fortbildungspflicht sind Personen, die die bestandene Weiterbildungen „Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) haben, die mindestens 700 Unterrichtsstunden umfassen, „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“ sowie „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“ der FgSKW nachweisen können. Entsprechende Nachweise müssen im Präqualifizierungsverfahren vorgelegt werden.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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