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6. Juni 2024
Redaktion
BIV-OT

ePA-Zugriff für Hilfsmittel-Branche erneut gefordert

Anlässlich des vom Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV-OT) veranstalteten „Tag des E-Rezepts“ auf der OTWorld 2024 in Leipzig forderte der Verband erneut den Zugang für die Hilfsmittelbranche zur elektronischen Patientenakte (ePA).
Thomas
Foto: BIV-OT/Jens Schlüter
Thomas Münch erklärt beim OT-World-Messerundgang die Verarbeitung der eVerordnung in den Branchensoftwares.

BIV-OT-Vorstandsmitglied Thomas Münch: „Wir müssen auf den Stand der Versorgung ebenso zugreifen können wie selbst den Fortschritt in der Versorgung dokumentieren. Deshalb fordern wir gemeinsam mit den Kollegen der anderen Gesundheitshandwerke, dass wir vollen Zugriff auf die ePA haben. Die durch die Verordnungen bei uns veranlassten Leistungen haben schließlich enormen Einfluss auf die Versorgung und die Lebensqualität der Patienten.“

Auch BVMed will ePA-Zugriff für Hilfsmittelbranche

Auch der Bundesverband Medizintechnologie BVMed hatte erst vor kurzem in gleicher Richtung argumentiert. Gleichwohl ist an dieser Stelle erneut festzuhalten, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits dezidiert diese Forderung abgelehnt hat. So hat das BMG in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage der MTD-Redaktion Mitte April erklärt, dass „ein Zugriff auf Daten der künftigen Opt-out ePA für Hilfsmittelerbringer nicht vorgesehen“ sei.

Laut BMG beruht diese Marschrichtung „in erster Linie darauf“, dass es sich bei den Hilfsmittelbringern nicht um Angehörige eines Heilberufs handle, die heilkundlich tätig sind. Das BMG in seiner Antwort weiter: „Da die Hilfsmittelerbringer nicht der Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen, stehen einem Zugriff auf die Opt-out-ePA insoweit wegen datenschutzrechtlicher Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung auch rechtliche Hindernisse entgegen.“

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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