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5. Mai 2017
Redaktion
Falls Präqualifizierung fehlt

DAK-Gesundheit will ab Juni Kostenvoranschläge ablehnen

Die DAK-Gesundheit weist Leistungserbringer aktuell darauf hin, dass sie vom 1. Juni 2017 an bei fehlender Präqualifizierung Kostenvoranschläge ablehnen wird. Im Abrechnungsverfahren würden direkt abgerechnete Abgaben der Hilfsmittel abgesetzt, für die keine Präqualifizierung vorliege. Ausdrücklich wird ergänzend mitgeteilt, dass seit dem 1. Januar 2017 die Präqualifizierung auch für Pflegehilfsmittel erforderlich ist. Um Ablehnungen und Absetzungen zu vermeiden, sollten Leistungserbringer überprüfen, ob sie für alle Versorgungsbereiche ihres Unternehmens und der Filialen präqualifiziert seien.

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